Verbraucherschützer gegen Senkung des Höchstrechnungszinses
Der Bund der Versicherten (BdV) lehnt die vom Bundesministerium angekündigte Senkung des Höchstrechnungszinses für Lebensversicherungsverträge von 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent ab 2017 ab. Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV: „Eine weitere Senkung des Höchstrechnungszinses führt nur zu einer weiteren Schwächung der Garantien, ohne dass dies einen echten Effekt auf die Stabilität der Unternehmen hat.“ Schwerer als der Garantiezins für Neuverträge belasten die Unternehmen laut BdV derzeit die gesetzlichen Vorgaben zur Reservebildung. „Die Zinszusatzreserve stellt eine deutlich höhere Belastung für Unternehmen und Kunden dar als der derzeitige Höchstrechnungszins von 1,25 Prozent“, erklärt Kleinlein.
Der Höchstrechnungszins legt fest, mit welchem Zinssatz die Lebensversicherungsunternehmen höchstens kalkulieren dürfen. „Gerade bei Tarifen mit neuartigen Garantien stützen sich die Versicherer auch heute schon zuweilen auf Rechnungszinsen weit unterhalb der 1,25 Prozent“, erklärt Kleinlein. Je nach Kostenbelastung würden die Versicherer auch aktuell oft mit einer Verzinsung des Sparanteils weit unter dem gesetzlich Möglichen kalkulieren.
Angesichts der derzeit von den Unternehmen erzielten Kapitalerträgen, laut Kleinlein von oft weit über drei Prozent, sei eine Senkung des Höchstrechnungszinses auch nicht notwendig. Dringender sei eine Lockerung der gesetzlich vorgeschriebenen überzogenen Reservebildung, die Kleinlein zufolge die Überschussbeteiligung und damit die Kundenansprüche massiv schmälere. „In den Reserven der Versicherer schlummern etwa 70 Milliarden, die eigentlich der Überschussbeteiligung der Versicherten zugeführt werden sollten“, empört sich Kleinlein.
Quelle: Pressemitteilung BdV
Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 52.000 Mitglieder. (JF1)