Versicherungsombudsmann stellt Jahresbericht 2015 vor

Der Ombudsmann für Versicherungen, Prof. Dr. Günter Hirsch, meldet in seinem Jahresbericht immer mehr Beschwerden: Im Berichtsjahr seien 20.827 Beschwerden bei der Schlichtungsstelle eingegangen - gegenüber dem Jahr 2014 bedeutet dies eine Steigerung um 4,7 Prozent (nach 8,6 im Jahr 2013 und 6,2 im Jahr 2014) auf die bisher höchste Zahl seit Aufnahme der Schlichtungstätigkeit im Jahr 2001. Daraus könne abgeleitet werden, dass die vom Gesetzgeber geförderte außergerichtliche Streitbeilegung auf großes Interesse bei den Verbrauchern treffe.

Bei der Betrachtung auf Spartenebene falle der im Vergleich zum Vorjahr deutliche Zuwachs von jeweils 32 Prozent zulässiger Beschwerden in der Rechtsschutz- und in der Kfz-Kaskoversicherung auf. Weniger Beschwerden als im Vorjahr habe der Ombudsmann zur Lebensversicherung erhalten. Der Rückgang entspricht 2,6 Prozent. Um 4,1 Prozent sanken erneut die Beschwerden in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Hirsch erläuterte, dass sich zunehmend Verbraucher an ihn wenden, deren Versicherungsverträge sehr kompliziert aufgebaut seien. Es handele sich um verschachtelte Versicherungsverhältnisse, die oftmals beim Kauf eines Handys, bei der Buchung einer Reise oder bei der Pacht eines Kleingartens abgeschlossen werden. Darin werde der Vermittler des Versicherungsvertrages oder etwa der Kleingartenverband als Dritter einbezogen und erhalte die Stellung des Versicherungsnehmers. Dem Verbraucher komme nur die Rolle der versicherten Person zu. Zwischen den Beteiligten sei dann oftmals unklar, wem welche Rechte beziehungsweise Pflichten zukommen.

Quelle: Pressemitteilung Versicherungsombudsmann

Versicherungsombudsmann e. V. ist eine unabhängige und für den Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Kunden der angeschlossenen Versicherungsunternehmen können sich an ihn als eine neutrale und unabhängige Stelle wenden. Sofern die Entscheidung des Versicherers falsch war, kann der Ombudsmann gegen das Unternehmen bis zu einer Höhe von 10.000 Euro eine verbindliche Entscheidung aussprechen. Mitglieder sind die angeschlossenen Versicherungsunternehmen und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV). (mb1)

www.versicherungsombudsmann.de

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Versicherungen

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