Versicherungsvertrieb positioniert sich zur IDD-Umsetzung

Am 13. September 2017 verabschiedeten die Repräsentanten des deutschen Versicherungsvertriebs die „Bonner Erklärung“. Darin begrüßten sie zwar die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in deutsches Recht, stellten jedoch für die jetzt anstehende Konkretisierung in der Praxis Forderungen, die dem Verbraucherschutzcharakter der IDD entsprechen sollen. Das meldet der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

An dem alljährlich im September stattfindenden Treffen nehmen die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen, das Präsidium des BVK sowie die Vorstände des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) teil. Dieses „Bonner Spitzentreffen“ repräsentiert mehr als 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland und ist damit die weitaus größte Interessenvertretung der Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland und Europa.

„Den Versicherungsunternehmen muss untersagt werden, kundenfeindliche Vertriebssteuerungen vorzunehmen“, konstatierte BVK-Präsident Michael H. Heinz und führte weiter aus: „Denn hier kollidiert der Geist der IDD, im bestmöglichen Kundeninteresse zu beraten und zu vermitteln, mit dem Umsatzinteresse der Unternehmen. Außerdem kann aus dem IDD-Umsetzungsgesetz grundsätzlich keine Berechtigung abgeleitet werden, bestehende Provisionsvereinbarungen zu ändern oder einseitig zu widerrufen.“

Insgesamt befürworteten die Teilnehmer des Spitzentreffens die IDD-Umsetzung, weil damit der Gesetzgeber das bewährte Provisions- und Courtagesystem als Leitvergütung anerkannt hat. Außerdem werden die Anforderungen auf den Internetvertrieb ausgeweitet.

„Damit sehen wir uns bestätigt, dass unsere BVK-Forderung ‚Kein Vertrieb ohne Beratung‘ sich im Gesetz wiederfindet“, sagte Heinz. „Online-Kunden sollen damit künftig dieselben Beratungsleistungen erhalten, wie Kunden des stationären Vertriebs. Der Gesetzgeber entspricht damit unserer Forderung nach gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Vertriebswege.“

Die Verbände forderten dagegen, das nun gesetzlich verankerte Provisionsabgabeverbot konsequent umzusetzen, um seinem Charakter einer Marktverhaltensregel im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb Geltung zu verschaffen. „Schließlich haben wir lange dafür gekämpft und wollen nicht, dass es in der Praxis ins Leere läuft. Daher müssen die dafür zuständigen Aufsichtsbehörden mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden, um es wirksam zu verfolgen“, betonte Heinz.

Quelle: Pressemitteilung BVK

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbstständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Er setzt sich für die beruflichen Interessen seiner Mitglieder und die übergeordneten Anliegen des Berufsstandes ein. Der Verband mit Sitz in Bonn hat rund 12.000 Direkt- und circa 40.000 Organmitglieder. (JF1)

www.bvk.de

Zurück

Versicherungen

Die Versicherungswirtschaft begrüßt die Anhebung des Höchstrechnungszinses ...

Die erste Anhebung des Höchstrechnungszinses für Lebensversicherungsprodukte ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt