Wunderlich Financial Consulting mit neuem BU-Konzept

Statt einer monatlichen Rente, wie sie bei Berufsunfähigkeits- (BU-) Versicherungen üblich ist, erhält der Versicherte im Fall der Berufsunfähigkeit eine Einmalzahlung bis zum Fünffachen seines Jahreseinkommens, maximal fünf Millionen Euro. Diese Leistung wird auch fällig bei Verlust des Augenlichts, der Stimme, des Gehörs und bestimmter Gliedmaßen. Dies ist das Konzept der neuen BU, die die Wunderlich Financial Consulting jetzt auf den Markt gebracht hat. Risikoträger sind die Londoner Versicherer Hardy Underwriting und Markel International

 „Gerade bei einem Freiberufler oder Selbstständigen kann schon der Verlust der Stimme zu erheblichen Einschränkungen im beruflichen Umfeld und zur Gefährdung der bisherigen beruflichen Existenz führen“, erläutert Claus Wunderlich, Geschäftsführer der Wunderlich Financial Consulting. Durch diese Erweiterung, die über den Deckungsumfang der klassischen Berufsunfähigkeitsabsicherung hinausreicht, unterscheide sich die neue BU-Police von den meisten auf dem Markt zu findenden Angeboten.

Der zweite große Unterschied sei die Einmalleistung im Versicherungsfall. „Dieser Betrag fließt dem Versicherten unwiderruflich zu, ganz gleich, wie sich sein gesundheitlicher Zustand in den folgenden Jahren entwickelt“, fügt Wunderlich hinzu und verweist auf die übliche Praxis der meisten BU-Versicherer. Diese würden sich das Recht vorbehalten, in der Leistungszeit zu prüfen, ob weiterhin Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent vorliegt. Ist das nicht der Fall, werden die Rentenzahlungen eingestellt. „Die erwartete Absicherung der Berufsunfähigkeit bis zum Rentenbeginn erfährt demnach ein großer Teil der Kunden von traditionellen BU-Versicherern gar nicht“, gibt Wunderlich zu bedenken.

Die Beschränkung auf eine Einmalzahlung vereinfache zudem das Bedingungswerk, weil keine Bedingungen für die Rentenphase vereinbart werden müssten. Außerdem werde auf das Recht der Verweisung verzichtet. Der Versicherte kann also trotz Leistungsbezug eine andere Tätigkeit ausüben und werde nicht auf artverwandte Berufe oder auf andere Kenntnisse verwiesen.

Die neue Police reagiere zugleich auf das Lebensversicherungs-Reformgesetz, das seit Anfang 2015 in Kraft ist. „Mit diesem Gesetz wird auch in der Lebensversicherung der Trend zur ratierlichen Provision einsetzen und die bislang übliche Abschlussprovision ersetzen. Wir wollten uns nicht von der Entwicklung treiben lassen, sondern die Veränderungen selbst mitgestalten. Daher werden die Vertriebspartner mit einer laufenden Courtage vergütet. Das hat zugleich den Vorteil, dass die Versicherungsmakler einen engeren Kontakt zu ihren Kunden suchen und sie auch nach dem Abschluss regelmäßig betreuen und beraten“, sagt Wunderlich.

Quelle: Pressemitteilung Wunderlich Financial Consulting

Die Wunderlich Financial Consulting GmbH mit Sitz in Biel, Schweiz, ist ein Erst- und Rückversicherungsmakler. (JF1)

www.wunderlich-consulting.net

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