Zwangsversicherungen in der bAV: Risiko für das Sozialgefüge
Der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen hält die wieder aufgeflammte Diskussion um eine Pflichtversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für verfehlt. Nicht die angebliche Komplexität würde Arbeitgeber vor allem im Mittelstand von Initiativen abhalten, sondern die bekannten Risiken bei versicherungsbasierten Angeboten. Vielmehr sollte der Gesetzgeber Anreize schaffen, damit sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber tatsächlich von den Vorsorgemaßnahmen profitieren.
Ein solcher Anreiz wäre, wenn die Aufwendungen für die bAV statt aus dem Unternehmen abzufließen diesem weiter als Liquidität zur Verfügung stünde. Arbeitnehmer empfänden die Versicherungsangebote wegen hoher Kosten und niedriger Zinsen als wenig attraktiv. Die Haftungsproblematik vor dem Hintergrund der anhaltenden Niedrigzinsen steigt für die Unternehmen weiter an. Der Verbandsvorsitzende Manfred Baier sagt: „Eine Zwangsversicherung macht die Produkte nicht besser. Schlimmer noch: Wenn die Arbeitnehmer in großer Zahl in intransparente Produkte getrieben würden, bei denen niemand weiß, ob am Ende die Leistungsversprechen eingehalten werden können, dann kann dies das gesamte Sozialgefüge gefährden.“
Wenn die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge hingegen als Produktivkapital im eigenen Unternehmen angelegt seien, ergäben sich gleich mehrere Positiv-Effekte. Die Rentabilität von Geldern, die im Unternehmen aktiv arbeiten oder zur Tilgung von Bankdarlehen dienen, sei bereits ab dem ersten Euro höher als diejenige, die Versicherungen bieten. Für den Unternehmer ergeben sich durch die verbesserte Liquiditätslage bilanzielle Vorteile. Eine niedrigere Bankenunabhängigkeit führe zu besseren Ratings.
Bewährt hätte sich dieses Prinzip über die Nutzung von pauschaldotierten Unterstützungskassen, dem ältesten der fünf Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge. Die Ansprüche der Arbeitnehmer liegen oftmals um 50 bis 100 Prozent über denen von Versicherungslösungen.
Dabei rechne sich für das Unternehmen sogar der Arbeitgeber-Zuschuss: Er führe nicht sofort zu einem Liquiditätsabfluss, sondern durch Steuervorteile unter dem Strich sogar zu einem Zufluss. Bei einer Pflichtversicherung hingegen werden die Unternehmen auf Arbeitgeber-Zuschüsse verzichten. Die Leistungsansprüche aus der auch „Unternehmensbank“ oder „Betriebssparen“ genannten Unterstützungskasse sind über den PSV Pensionssicherungsverein der deutschen Wirtschaft abgesichert.
Quelle: Pressemitteilung Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen
Der 2005 gegründete Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen mit Sitz in Nürnberg ist Interessenvertreter und Dienstleister für seine Mitglieder nach außen und innen. Dazu zählen im Sinne des Netzwerkens Kontaktanbahnungen und Kontaktpflege zwischen den verschiedenen Parteien, die Vermittlung von Informationen und die Durchführung von Veranstaltungen. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige und keine eigenwirtschaftlichen Zwecke und ist für alle Unterstützungskassen-Konzeptionäre offen. (mb1)