DMB: Politik hat Wohnungsprobleme verschlafen

„Die Bundes- und Landespolitik hat die sich seit Jahren abzeichnenden Wohnungsengpässe und Wohnungsnöte ignoriert und verschlafen. Schon heute fehlen 800.000 Wohnungen, insbesondere in Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten. Um die wachsende Nachfrage, die sich jetzt aufgrund hoher Zuwanderungs- und Flüchtlingszahlen zuspitzt, zu befriedigen, müssen pro Jahr mindestens 400.000 Wohnungen neu gebaut werden – 150.000 mehr, als zurzeit fertiggestellt werden“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, im Rahmen des Fachgesprächs „Herausforderungen des verstärkten Zuzugs von Flüchtlingen für die Stadtentwicklung und den Städtebau“ im Bauausschuss des Deutschen Bundestages.

„Zusätzlich sind jetzt kurzfristig greifende Maßnahmen zur Wohnungsversorgung der Flüchtlinge notwendig. Die Beschlagnahme leerstehender Gewerberäume, längerfristig leerstehenden Wohnraums oder zweckentfremdeter Wohnungen ist eine Möglichkeit. Die Kündigung bestehender Mietverträge durch Kommunen oder städtische Unternehmen lehnen wir strikt ab. Sie ist aus unserer Sicht rechtlich unzulässig, politisch falsch und spielt Nachfragegruppen gegeneinander aus, statt Wohnungsprobleme zu lösen“, so Siebenkotten.

Positiv sei, dass die Bundesregierung jetzt neben den bisherigen Kompensationszahlungen in Höhe von 518 Millionen Euro an die Länder noch einmal zusätzlich 500 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung stellen wolle. Das sei ein erster wichtiger Schritt, aber bei weitem noch nicht ausreichend. Um zusätzliche Anreize für den Wohnungsneubau zu schaffen, müssten die längst überholten linearen Abschreibungssätze von zwei Prozent auf realistische drei Prozent angehoben werden. Außerdem sollten degressive Abschreibungssätze in Regionen mit erhöhtem Wohnungsbedarf beziehungsweise eine Sonderabschreibung für Wohnungen mit Sozialbindungen eingeführt werden.

Neben dem „klassischen“ Wohnungsneubau nach geltenden und aktuellen Standards müsse nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes auch geprüft werden, ob künftig für eine begrenzte Nutzungsdauer Einfach- oder so genannte Modulhäuser mit verkürzten Genehmigungszeiten und  weniger strengen Auflagen und Standards gebaut werden können.

„Unakzeptabel und unzulässig sind dagegen Kündigungen von Gewerberäumen oder Mietwohnungen der kommunalen Wohnungsunternehmen, um die gekündigte Wohnung Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Städte dürfen ihrer Verpflichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen nicht dadurch nachkommen, dass sie reguläre Mietverhältnisse aufkündigen“, sagte der Mieterbund-Direktor. „Der bloße Austausch einer Mietpartei gegen eine andere Mietpartei kann im juristischen Sinn kein berechtigtes Interesse rechtfertigen, das für die Kündigung notwendig wäre“, so Siebenkotten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Mieterbund

Der Deutsche Mieterbund (DMB) ist der Dachverband von 15 DMB-Landesverbänden und 320 örtlichen DMB-Mietervereinen mit mehr als 500 Beratungsstellen in ganz Deutschland. Mitglied im DMB sind knapp 1,3 Millionen Haushalte. (mb1)

www.mieterbund.de

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