Ferienimmobilie: gute Rendite oder teures Extra?

Der Markt bei Wohn- und auch Ferienimmobilien ist durch Corona nahezu eingefroren, weil Käufer und Verkäufer nur schwer zueinander finden. Insbesondere bei ausländischen Objekten war die Besichtigung nahezu unmöglich. Fotos oder eine Videopräsentation sind kein adäquater Ersatz. Auch aktuell bestehen noch Reisebeschränkungen oder Unannehmlichkeiten bei der Rückreise, die Investoren beim Kauf einer Ferienimmobilie abschrecken. Das merkt das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) an.

Sofern nicht eine Notsituation besteht, weil der Verkäufer aufgrund wirtschaftlicher Probleme einen Verkaufsdruck hat, dürften die Schnäppchen trotzdem eher gering ausfallen. Im Moment existiere eigentlich noch kein echter Markt, weil viele potenzielle Marktteilnehmer ausgesperrt seien. Nur größere oder sehr erfahrene Investoren können es sich erlauben, ohne Besichtigung eine Ferienimmobilie im Ausland zu erwerben. Privatpersonen, die gegebenenfalls nur ein Objekt kaufen wollen, sei von dieser Variante allerdings abzuraten.

Bei den deutschen Ferienimmobilien seien Besichtigungen nun wieder möglich. Da liege es nahe, dass sich die Deutschen verstärkt nach einer festen Ferienimmobilie umsehen, welche sich ebenso gut vermieten lässt. Es könne sogar sein, dass zukünftig kleinere Ferienimmobilien als „sicherer“ empfunden werden als große Hotelanlagen. Zusätzlich könnten sie als Notfallunterkunft für sich oder Familienangehörige verwendet werden. Derzeit gebe es einen Trend zu etwas größeren Ferienhäusern mit etwa hundert Quadratmetern. Wichtig sei dabei eine gute Ausstattung der Immobilie. Damit erreichten die Vermieter auch in der Nebensaison solide Einnahmen. Eine Ferienimmobilie sollte mindestens 17 bis 18 Wochen im Jahr vermietbar sein, damit sie sich trägt. Dann erst überstiegen die Einnahmen die Kosten für Unterhalt, Kredit und Tilgung.

Bei Immobilien im Ausland liegen die Grunderwerbsteuern und die jährlich zu zahlenden Grundsteuern meist deutlich über den deutschen Sätzen. Weiterhin variiere der Steuersatz zwischen gebrauchten und neu erstellten Objekten. Außerdem falle in einigen Ländern noch eine Spekulationssteuer an, wenn man das Objekt mit Wertzuwachs verkauft. Während in Deutschland ein Kaufvertrag für eine Immobilie schriftlich abgefasst und notariell beurkundet werden muss, sei beispielsweise in Spanien ein Immobilienkaufvertrag formlos gültig. Die Eintragung ins Grundbuch diene in Spanien lediglich als Beweissicherung und nicht als Eigentumsübergang. Trotzdem sollte ein deutscher Käufer unbedingt Einsicht ins Grundbuch nehmen, um festzustellen, ob der Verkäufer auch als Eigentümer eingetragen ist.

Fazit: Der Aufwand bei einer Ferienimmobilie sollte nicht unterschätzt werden. Der häufige Mieterwechsel gehe oft mit einer stärkeren Abnutzung und mehreren Reparaturen einher. Auch den Aufwand für Vermarktung und Reinigung sollten Käufer berücksichtigen. Es bleibe ein Immobilienkauf, der auch per Kredit finanziert wird. Daher seien Ferienimmobilien eher ein Investment für erfahrene Investoren, die bereits eine selbstgenutzte Immobilie besitzen. (DFPA/mb1)

Quelle: Veranstaltungshinweis DIA

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge GmbH (DIA) mit Sitz in Berlin hat das Ziel, Wissen und Kompetenz der Deutschen auf dem Gebiet der privaten Altersvorsorge zu fördern. Zu den Gesellschaftern des DIA gehören die Deutsche Bank, DWS Group, BHW Bausparkasse und die Zurich Gruppe Deutschland.

www.dia-vorsorge.de

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